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Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

By 16. Januar 2026No Comments

Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az. 2 O 154/24).