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WEG darf Teich vor der Terrasse stilllegen und neu bepflanzen

By 29. Juni 2026No Comments

Das AG München wies die Klage einer Wohnungseigentümerin ab und entschied, dass die WEG den im Gemeinschaftseigentum stehenden Teich stilllegen und durch eine Bepflanzung ersetzen darf, da dies weder gegen die Gemeinschaftsordnung noch gegen das WEG oder Naturschutzrecht verstößt und die Klägerin dadurch nicht unbillig benachteiligt wird (Az. 1292 C 17648/23).