Skip to main content
Uncategorized

BFH: Keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens des Verfahrens

By 28. Mai 2026No Comments

Verfahrensbeteiligte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit dieses im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zum Ruhen gebracht wurde. So entschied der BFH (Az. X K 2/25).