Skip to main content
Uncategorized

Keine steuerlichen Verluste aus russischen Staatsanleihen im Jahr 2022

By 20. April 2026No Comments

Verluste wegen der fehlenden Handelbarkeit russischer Staatsanleihen und russischer Aktien können im Jahr 2022 nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat das FG Sachsen (Az. 2 K 602/25).