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Kein nachträglicher Verlustvortrag bei bestandskräftiger Einkommensteuerfestsetzung

By 21. Januar 2026No Comments

Das FG Düsseldorf hatte über die mögliche verfahrensrechtliche Korrektur eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer („Verlustfeststellungsbescheid“) auf den 31.12.2021 zu entscheiden (Az. 10 K 1274/24 F).