Skip to main content
Uncategorized

Eingliederungshilfe: (Vorläufig) Kein Erbe für Landkreis

By 12. Juni 2026No Comments

Ein Landkreis kann Erbansprüche eines schwerbehinderten Leistungsbeziehers nicht ohne Weiteres auf sich überleiten. Das hat das LSG Baden-Württemberg in einem Eilverfahren klargestellt (Az. L 7 SO 616/26 ER-B).