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BFH zur abweichenden Festsetzung von Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen

By 15. Mai 2026No Comments

Der BFH hatte zu entscheiden, ob für die Frage der Freistellung des Existenzminimums nur auf das betreffende Veranlagungsjahr eine Betrachtung vorzunehmen ist oder vielmehr eine Gesamtbetrachtung über mehrere Jahre (Az. IX R 18/23).