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Kostenübernahme für künstliche Befruchtung: Selbst finanzierte Kryotransfers nicht auf Höchstzahl anzurechnen

By 13. Februar 2026No Comments

Das LSG Schleswig-Holstein hat über die Frage verhandelt, ob bei der gesetzlich vorgesehenen Begrenzung auf drei von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierende Maßnahmen der künstlichen Befruchtung auch solche Behandlungsversuche mitzuzählen sind, die nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören und von den Versicherten selbst finanziert wurden.