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Ungenutzte Bauruinen dürfen zum Schutz von Landschafts- und Ortsbild beseitigt werden

By 14. Juli 2026No Comments

Das VG Sigmaringen hat die Klage einer Grundstückseigentümerin gegen eine Abbruchverfügung der Stadt Hechingen abgewiesen und bestätigte den Abriss verfallener Polizeibaracken in Schlossnähe (Az. 10 K 4343/24).