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Stadt Augsburg: Rückforderung gezahlter Zulagen von Leichenfahrer war unzulässig

By 20. Mai 2026No Comments

Das LAG München entschied, dass die Stadt Augsburg die über Jahre gezahlten Zulagen nicht zurückfordern durfte und der Leichenfahrer hierauf vertraglich Anspruch hatte (Az. 5 SLa 22/25).