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BFH zur Ortsbestimmung beim Bezug sonstiger Leistungen im Verhältnis von Stammhaus und Betriebsstätte

By 9. April 2026No Comments

Der BFH entschied zum Vorsteuerabzug eines sog. Drittlandsunternehmens bei Leistungsbezug inländischer sog. Repräsentationsbüros (Az. V R 37/23).