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BFH: „Passive Entstrickung“ aufgrund Inkrafttretens eines neuen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

By 9. April 2026No Comments

Der BFH nimmt zu den Fragen Stellung, ob Art. 6 DBA-Australien 1972 auch Immobilienveräußerungsgewinne erfasst und ob mit Inkrafttreten des DBA-Australien 2015 das inländische Besteuerungsrecht für Immobilienveräußerungsgewinne weggefallen und somit ein Entstrickungsgewinn entstanden ist (Az. I R 6/23).