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Streit mit der WEG

By 2. März 2026No Comments

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Aushang seiner Anzeigen im Infokasten der WEG. Die WEG kann dem Wohnungseigentümer jedoch den Zugang zu einem Online-Verwaltungsportal für Mitglieder nicht verwehren. So entschied das AG München (Az. 1291 C 23031/24 WEG).