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Holznasslagerplatz: Keine Haftung des Landes für Verkehrsunfall

By 20. Februar 2026No Comments

Das OLG Frankfurt hat Schmerzensgeldansprüche von mindestens 450.000 Euro nach einem Verkehrsunfall auf einer Landesstraße in unmittelbarer Nähe eines mit einer Sprinkleranlage versehenen Holznasslagerplatzes zurückgewiesen. Dem Land sei keine für den Unfall ursächliche Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen (Az. 14 U 88/24).