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Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters ist Berufskrankheit

By 13. Januar 2026No Comments

Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters, der in seinem Berufsleben wiederholt schwerwiegenden Ereignissen ausgesetzt gewesen ist, ist wie eine Berufskrankheit anzuerkennen. Dies hat das LSG Baden-Württemberg entschieden (Az. L 8 U 3211/23 ZVW).