Skip to main content
Uncategorized

Berliner Beamtenbesoldung: wiederholte Rüge u. U. notwendig

By 17. November 2025No Comments

Jedenfalls im Nachgang zu gesetzgeberischen Aktivitäten, mit denen Besoldungsdefizite behoben werden sollen, müssen Beamte für Ansprüche auf ergänzende Zahlungen abermals einen Besoldungswiderspruch erheben. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. OVG 4 B 4/24).