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Streit um Beauftragung einer Gartenbaufirma für eine Grenzbepflanzung

By 23. Februar 2026No Comments

Das AG München wies die Zahlungsklage eines Gartenbaubetriebs gegen zwei Nachbarn ab, da keine Beauftragung vorlag und Ansprüche auch aus Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigter Bereicherung oder als unbestellte Leistung ausgeschlossen waren (Az. 172 C 28655/24).