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Informationszugang des Bieters zur Begründung der vergaberechtlichen Bewertung des eigenen Angebots

By 18. Dezember 2025No Comments

Ein Bieter hat nach Abschluss des Vergabeverfahrens einen Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) auf Zugang zu der Begründung der behördlichen Bewertung des von ihm selbst abgegebenen Angebots. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 10 C 5.24).