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BGH entscheidet über Zulässigkeit der Übermittlung sog. Positivdaten an SCHUFA

By 12. November 2025No Comments

Der BGH hat die Abweisung einer Unterlassungsklage bestätigt, mit der sich ein Verbraucherverband gegen die Übermittlung sog. Positivdaten an die SCHUFA gewandt hat (Az. VI ZR 431/24).