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Reinigung einer Luxusjacke

By 10. November 2025No Comments

Eine Textilreinigung haftet nicht, wenn sie sich an Reinigungsvorgaben des Herstellers hält. So entschied das AG München und wies die Klage des Besitzers einer Luxusjacke ab, die sich bei der Reinigung verfärbt hatte (Az. 172 C 17342/22).